Irrglaube: Französische Militärangehörige wählen tatsächlich!
✅ Wussten Sie schon?
Seit der Verordnung vom 17. August 1945 genießen französische Militärangehörige uneingeschränkt das Wahlrecht. Die Frage „Warum dürfen Militärangehörige nicht wählen?“ beruht auf einem hartnäckigen Irrglauben. Tatsächlich KONNTEN sie vor 1872 wählen, KONNTEN sie von 1872 bis 1945 NICHT wählen und KÖNNEN sie seit 80 Jahren wählen.
Warum dürfen Militärangehörige nicht wählen? Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, aber 2025 ist er falsch. Französische Militärangehörige wählen seit 1945 frei wie jeder andere Bürger. Die Verwirrung geht auf ein langes Kapitel der französischen Geschichte zurück: 73 Jahre lang waren Soldaten tatsächlich von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen, wodurch die Armee den Beinamen „Grande Muette“ („Große Stumme“) erhielt.
Um dieses faszinierende Thema zu verstehen, muss man bis zur Französischen Revolution zurückgehen und zwei Jahrhunderte bewegter politischer Geschichte durchqueren. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles: warum Militärangehörige ihr Wahlrecht verloren, wie lange und warum sie es heute uneingeschränkt besitzen.

Der Bürgersoldat: Die Entstehung eines Rechts während der Revolution (1792)
Die Französische Revolution bringt das Konzept des „Bürgersoldaten“ hervor. Vor 1789 bestand die Armee des Ancien Régime aus Söldnern und Berufssoldaten, die keine besonderen Bürgerrechte besaßen. Die Revolution stellt dieses Modell auf den Kopf, indem sie bekräftigt, dass jeder Bürger die Pflicht hat, das Vaterland zu verteidigen, und dass jeder Verteidiger des Vaterlandes ein vollwertiger Bürger ist.
1792 erhalten Militärangehörige somit das Wahlrecht – eine Premiere in der Geschichte Frankreichs. Das Prinzip des Bürgersoldaten erreicht seinen Höhepunkt in den revolutionären und napoleonischen Armeen, in denen ein einfacher Soldat theoretisch aufgrund seiner Verdienste zum Marschall von Frankreich aufsteigen kann.
Das Cissey-Gesetz von 1872: Warum Militärangehörige ihr Wahlrecht verloren
Der Wendepunkt erfolgt am 27. Juli 1872 unter der noch jungen Dritten Republik. Das Cissey-Gesetz formuliert in seinem ersten Artikel lapidar: „Die im Truppenkörper anwesenden Männer nehmen an keiner Wahl teil.“ Von einem Tag auf den anderen wird Hunderttausenden Soldaten ihr Wahlrecht entzogen.
Die politischen Gründe hinter dem Cissey-Gesetz
Diese Entscheidung ist nicht belanglos. Sie lässt sich durch einen äußerst angespannten politischen Kontext erklären. Die Republikaner, die die Dritte Republik begründen, haben nicht vergessen, dass Louis-Napoléon Bonaparte seinen Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 dank der Unterstützung der Armee erfolgreich durchführen konnte. Für sie ist die Armee eine verdächtige Wählerschaft, die möglicherweise bonapartistisch oder monarchistisch gesinnt ist. Indem sie den Militärangehörigen das Wahlrecht entziehen, sichern sich die Republikaner die politische Neutralität der militärischen Institution und beseitigen einen Wählerblock, dessen Ausrichtung sie nicht kontrollieren.
Die Entstehung der „Grande Muette“
Dieser Ausschluss von den Bürgerrechten führte zur Entstehung des Ausdrucks „Grande Muette“ zur Bezeichnung der französischen Armee. Schweigend an der Wahlurne und einer strengen Zurückhaltungspflicht unterworfen, wurde die Armee zu einer Institution außerhalb des politischen Bereichs. Die Gesetze von 1889, 1905 und 1928 bestätigten diesen Ausschluss, der zwei Weltkriege überdauerte, ohne infrage gestellt zu werden – auch nicht nach dem Ersten Weltkrieg, in dem Berufssoldaten ihre Verbundenheit mit der Republik dennoch umfassend unter Beweis gestellt hatten.

Chronologie: Das Wahlrecht der Soldaten in Frankreich
Hier ist die vollständige Zusammenfassung der Entwicklung des Wahlrechts französischer Soldaten von der Revolution bis heute.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1792 | Französische Revolution: Soldaten erhalten das Wahlrecht und der „Bürgersoldat“ entsteht |
| 1849 | Nach einer kurzen Unterbrechung erhalten Soldaten unter der Zweiten Republik das Wahlrecht zurück |
| 27. Juli 1872 | Cissey-Gesetz: Abschaffung des Wahlrechts für Soldaten und Entstehung der „Grande Muette“ |
| 1889, 1905, 1928 | Aufeinanderfolgende Gesetze bestätigen den Ausschluss der Soldaten vom allgemeinen Wahlrecht |
| 17. August 1945 | Verordnung zur Wiederherstellung des Wahlrechts für Berufssoldaten und zum Ende der „Grande Muette“ |
| 13. Juli 1972 | Allgemeiner Status der Soldaten: das Recht, für öffentliche Wahlämter zu kandidieren |
| Heute | Soldaten gehen frei wählen, unterliegen aber weiterhin einer strengen politischen Zurückhaltungspflicht |
Quellen: Wikipedia — Wahlrecht in Frankreich | Verordnung vom 17. August 1945 | Verteidigungsgesetzbuch.
1945: Die Rückkehr des Wahlrechts und das Ende der „Grande Muette“
Erst die am 17. August 1945 unterzeichnete Verordnung, ein Jahr nachdem Frauen das Wahlrecht erhalten hatten, gab Berufssoldaten ihre vollen Bürgerrechte zurück. Damit gehörten Soldaten zu den letzten französischen Bürgern, die das Wahlrecht erhielten – nach 73 Jahren des Ausschlusses.
Ironie der Geschichte: Ausgerechnet die Soldaten, die Frankreich 1944–1945 befreit hatten, waren unmittelbar nach der Befreiung noch immer vom Wahlrecht ausgeschlossen – jenem Recht, dessen Wiederherstellung für alle anderen Franzosen sie gerade ermöglicht hatten.

Die aktuelle Situation: Soldaten gehen wählen, unterliegen aber Einschränkungen
Seit 1945 gehen französische Soldaten wie alle Bürger frei wählen. Ihr besonderer Status bringt jedoch politische Einschränkungen mit sich, die vielleicht erklären, warum sich diese Verwechslung so hartnäckig hält.
Die politische Zurückhaltungspflicht: eine auferlegte politische Neutralität
Artikel L4121-3 des Verteidigungsgesetzbuchs ist eindeutig: Militärangehörigen im aktiven Dienst ist es untersagt, politischen Vereinigungen oder Verbänden beizutreten. Dieses Verbot betrifft nicht die Wahl, die ein uneingeschränktes Recht bleibt, sondern das politische Engagement. Ein Militärangehöriger kann wählen, wen er möchte, darf sich aber nicht öffentlich für eine Partei einsetzen oder seine politischen Ansichten in Uniform zeigen.
Können sie für Wahlen kandidieren?
Ja, seit dem Gesetz vom 13. Juli 1972. Militärangehörige können für jedes öffentliche Wahlamt kandidieren. Wenn sie gewählt werden, werden sie für die Dauer ihres Mandats beurlaubt. In der Praxis bleibt dieser Schritt selten, da er den Verlust des Soldateneinkommens bedeutet, den das Wahlamt nicht immer ausreichend ausgleicht.
FAQ: Die am häufigsten gestellten Fragen
Kann ein Militärangehöriger für die extreme Rechte oder die extreme Linke stimmen?
Die Wahl ist in Frankreich geheim und frei, auch für Militärangehörige. Ein Militärangehöriger kann für jede beliebige Partei oder jeden beliebigen Kandidaten stimmen, ohne dass dies seinen Arbeitgeber etwas angeht. Was er nicht tun darf, ist, während seines aktiven Dienstes einer Partei beizutreten oder sich öffentlich für eine politische Bewegung einzusetzen. Die Stimmabgabe bleibt eine streng private und geschützte Handlung.
Kann ein Militärangehöriger im OPEX-Einsatz aus dem Ausland wählen?
Ja. Militärangehörige im Auslandseinsatz (OPEX) können per Briefwahl oder in bestimmten Fällen elektronisch wählen. Der Wahlkodex sieht spezielle Regelungen vor, damit im Ausland eingesetzte Militärangehörige ihr Wahlrecht bei französischen Wahlen ausüben können.
Warum sagt man noch immer, dass Militärangehörige nicht wählen?
Diese Fehlannahme hält sich aus zwei Gründen. Erstens dauerte der Zeitraum von 1872 bis 1945 73 Jahre – lange genug, um das Bild der „Grande Muette“ tief im kollektiven Gedächtnis zu verankern. Zweitens werden die heutigen politischen Einschränkungen (Verbot politischer Betätigung, Zurückhaltungspflicht) manchmal mit einem Wahlverbot verwechselt, was jedoch nicht der Fall ist.

Fazit
Warum dürfen Militärangehörige nicht wählen? Die Antwort ist einfach: Sie dürfen wählen, und das bereits seit 1945. Richtig ist hingegen, dass ihnen dieses Recht während 73 Jahren von 1872 bis 1945 unter der Dritten Republik verwehrt wurde, die den politischen Einfluss der Armee fürchtete. Das Cissey-Gesetz von 1872 und der Beiname „Grande Muette“ sind Zeugnisse dieser langen demokratischen Unterbrechung. Heute wählen Militärangehörige frei, unterliegen jedoch weiterhin einer strengen politischen Zurückhaltungspflicht, die ihnen jegliche öffentliche politische Betätigung untersagt.
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